Steuererklärung

Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, um Steuern zu zahlen oder eine Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie zu viel Steuern gezahlt haben. In der Regel benachrichtigt Sie die Steuer- und Zollverwaltung in Form einer vorläufigen Beurteilung.

Abgabe einer Steuererklärung, auch ohne vorläufige Veranlagung

Auch wenn die Steuer- und Zollverwaltung Ihnen keine vorläufige Veranlagung übermittelt hat, müssen Sie möglicherweise eine Steuererklärung einreichen. Um festzustellen, ob Sie Steuern zahlen müssen oder Anspruch auf eine Rückerstattung haben und wenn ja, wie viel, können Sie das Einkommensteuererklärungsprogramm der Steuer- und Zollverwaltung verwenden.

Wenn Sie außerhalb der Niederlande leben, können Sie das ‚Steuererklärungsprogramm für gebietsfremde Steuerzahler‘ nutzen. Wenn Sie keine digitale Steuererklärung einreichen möchten oder dies nicht können, sollten Sie ein C-Formular anfordern. Wenn Sie nur einen Teil des Jahres in den Niederlanden gelebt haben, sollten Sie ein M-Formular verwenden.

Einkommensteuer zahlen, wenn Sie außerhalb der Niederlande leben

Die Steuer- und Zollverwaltung informiert Sie, wann und wie Sie eine Steuererklärung einreichen müssen.
Sie sind in den Niederlanden steuerpflichtig, wenn:

  • sie haben eine Einladung zur Einreichung einer Steuererklärung erhalten, oder
  • Sie haben ein C-Formular erhalten, oder
  • Sie haben Einkünfte aus den Niederlanden erhalten, über die Sie nicht genügend oder gar keine Steuern gezahlt haben. Der zu zahlende Steuerbetrag beträgt mindestens 45 €.

Wenn Sie der Meinung sind, zu viel Steuern gezahlt zu haben, können Sie eine Steuerrückerstattung beantragen, indem Sie eine Steuererklärung einreichen.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Leben Sie in den Niederlanden und haben Einkommen, Kapital oder Vermögen im Ausland? Oder leben Sie im Ausland und haben Einkommen, Kapital oder Vermögen in den Niederlanden? In diesem Fall bestimmen internationale Abkommen, welches Land auf welches Einkommen Steuern erheben darf. Dies verhindert eine Doppelbesteuerung. Die Niederlande haben zu diesem Zweck verschiedene Steuerabkommen unterzeichnet.

Weitere Informationen zur Einkommensteuer

Bei Fragen zur Einkommensteuer wenden Sie sich bitte an die Steuer- und Zollverwaltung.

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