Steuern, Steuernummern und Registrierung als Arbeitgeber
Um sich bei der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung zu registrieren, müssen Sie das Registrierungsformular für ausländische Unternehmen ausfüllen. Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung verwendet Ihre Informationen dann, um festzustellen, welche Steuern Sie zahlen müssen, darunter:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
Innerhalb weniger Wochen nach der Registrierung sendet Ihnen die niederländische Steuer- und Zollverwaltung ein Schreiben mit den relevanten Informationen. Möglicherweise erhalten Sie auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ein Steuererklärungsformular. Sie müssen keine separate Anfrage für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellen. Bevor Sie Mitarbeiter einstellen können, müssen Sie sich zunächst als Arbeitgeber für Sozialversicherungszwecke bei der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung registrieren lassen. Sie erhalten dann eine Lohnsteuernummer und mehrere Formulare zum Ausfüllen. Die Lohnsteuernummer ist für die Einreichung Ihrer jährlichen Lohnsteuererklärung und die Kommunikation mit der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung relevant.
Änderungen
Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie Ihrem Finanzamt schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Verkaufsstelle an einem anderen Ort eröffnen, müssen Sie die andere Verkaufsstelle nicht der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung melden.
Wenn Sie ein Unternehmen (einen Teil davon) übernehmen, müssen Sie die Vereinbarungen einhalten, die die niederländische Steuer- und Zollverwaltung mit dem vorherigen Eigentümer getroffen hat.