Denken Sie daran, einen Direktor zu entfernen? Stellen Sie sicher, dass Sie es richtig machen!
Die Hauptaufgabe eines Direktors (oder „Managers“) besteht darin, ein Unternehmen so zu führen, dass der Nutzen für seine Aktionäre (oder „Eigentümer“) maximiert wird, während sichergestellt wird, dass das Unternehmen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält. In vielen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sind Direktoren oft sowohl Eigentümer als auch Manager, daher der gebräuchliche Begriff „inhabergeführte Unternehmen“.
Daher ist es ein ernstes Problem für ein Unternehmen, wenn ein Direktor eine schlechte Leistung erbringt oder wenn er oder sie mit den Strategien, die die Mehrheit des Managements des Unternehmens angenommen hat, im Widerspruch steht. Unter solchen Umständen kann es für das Unternehmen keine andere Möglichkeit geben, als die Entfernung eines solchen Direktors zu beantragen.
Wie entfernt man einen Direktor aus einem Unternehmen?
In vielen Unternehmen wird die Befugnis zur Abberufung eines Direktors dem Verwaltungsrat oder einer Mehrheit der Aktionäre gemäß den Statuten der Gesellschaft übertragen. Für diese Unternehmen erfordert die Entfernung eines Direktors, dass der Vorstand oder eine Mehrheit der Aktionäre dem betreffenden Direktor eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt.
Für Unternehmen, die nicht über solche in ihrer Satzung verankerten Befugnisse verfügen, sieht das Companies Act 2006 ein gesetzliches Verfahren vor, das es der Aktionärsvereinbarung ermöglicht, einen Direktor durch einen ordentlichen Beschluss (d. H. etwas über 50%) auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft zu entfernen.
In beiden Fällen unterliegt eine solche Entfernung allen Rechten und Schutzmaßnahmen, die der Direktor im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags haben kann, so dass niemals davon ausgegangen werden darf, dass dies für das Unternehmen kostenlos ist, insbesondere wenn während der Entfernung ein solcher Vertrag verletzt wird.
Das gesetzliche Verfahren
Was ist das gesetzliche Verfahren zur Entfernung eines Direktors aus einem Unternehmen?
Das Verfahren zur Abberufung eines Direktors durch ordentlichen Beschluss ist in den Abschnitten 168 und 169 des Companies Act 2006 festgelegt.
Ein Aktionär, der einen Beschluss zur Abberufung eines Direktors vorschlagen möchte, muss der Gesellschaft seine Absicht ausdrücklich mitteilen. Nach Erhalt dieser besonderen Mitteilung muss der Verwaltungsrat eine Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft einberufen, um den Beschlussvorschlag zu prüfen. Diese Hauptversammlung darf nicht früher als 28 Tage ab dem Datum stattfinden, an dem die Gesellschaft die besondere Mitteilung erhalten hat.
Die Bekanntmachung der Hauptversammlung wird dann an alle Aktionäre und an den betreffenden Direktor gesendet. Dieser Direktor kann als Antwort auf den Vorschlag, ihn zu entfernen, schriftliche Erklärungen abgeben, und die Gesellschaft muss diese Erklärungen, sofern dies praktikabel ist, vor der Versammlung an die Aktionäre weiterleiten.
In der Sitzung selbst ist der Direktor, dem die Abberufung droht, berechtigt, in Bezug auf die Resolution zu sprechen und alle schriftlichen Erklärungen, die er in der Sitzung abgegeben hat, vorlesen zu lassen. Der Beschluss zur Abberufung des Direktors wird mit einfacher Mehrheit (d. H. mit mehr als 50%) der stimmberechtigten Aktionäre gefasst, die dafür stimmen.
Die Satzung
Das statutarische Verfahren kann verwendet werden, um einen Direktor zu entfernen, auch wenn die Satzung der Gesellschaft eine Bestimmung enthält, die vorgibt, die relevanten Abschnitte des Companies Act 2006 von der Anwendung auf die Gesellschaft auszuschließen. Eine solche Bestimmung gilt als rechtswidrige Einschränkung der gesetzlichen Befugnisse des Unternehmens und ist gegenüber dem Unternehmen nicht durchsetzbar.
Das statutarische Verfahren kann jedoch durch eine Bestimmung in der Satzung zunichte gemacht werden, die einem bestimmten Aktionär oder einer Gruppe von Aktionären ein erweitertes Stimmrecht bei einem Beschluss zur Abberufung bestimmter Direktoren einräumt.
Zum Beispiel, wenn ein Aktionär in einer Gesellschaft das Recht erhält, einen Direktor (oft selbst) zu ernennen, kann die Satzung vorsehen, dass ein solcher Aktionär zehn Stimmen für jede Aktie ausüben kann, die er oder sie hält, um ihn oder sie aus dem Amt zu entfernen. Dies ist ein allgemeiner Schutz für Investoren und in Joint-Venture-Unternehmen.
Der Beschäftigungsstatus des Direktors
Wie oben erwähnt, ist der Beschäftigungsstatus des Direktors beim Unternehmen ein Bereich, der sehr sorgfältig geprüft und gehandhabt werden muss.
Kann ein Direktor entfernt werden, wenn er auch Angestellter des Unternehmens ist?
Ja. Das Verfahren nach dem Companies Act 2006 gilt ungeachtet einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Direktor, so dass, wenn der Direktor auch ein Angestellter des Unternehmens ist, die Tatsache, dass er oder sie einen Servicevertrag mit dem Unternehmen hat, ihn oder sie nicht daran hindert, als Direktor entfernt zu werden.
Je nach den besonderen Umständen kann ein Gericht jedoch feststellen, dass die Abberufung des Direktors eine konstruktive Entlassung darstellte, wodurch dem ehemaligen Direktor die Möglichkeit eröffnet wurde, eine Klage wegen unrechtmäßiger und / oder unlauterer Entlassung gegen das Unternehmen einzureichen.
Wie entfernen Sie einen Direktor, der auch Aktionär ist? Unfaire Vorurteile Ansprüche.
Eine weitere potenzielle Schwierigkeit ergibt sich, wenn der Direktor auch Aktionär der Gesellschaft ist.
Abschnitt 994 des Companies Act 2006 erlaubt es einem Aktionär, das Gericht mit der Begründung anzufechten, dass die Angelegenheiten des Unternehmens in einer Weise geführt werden oder wurden, die seinen Aktionären oder einem Teil von ihnen unfair schadet. Dies wird allgemein als „unfaires Vorurteil“ bezeichnet. Die Frage, was unlautere Vorurteile sind, war im Laufe der Jahre Gegenstand vieler Überlegungen der Gerichte, und das Konzept wurde in einer Vielzahl von Szenarien angewendet.
Dazu gehört die Situation, in der ein Direktor in einem Unternehmen, das das Gericht als „Quasi-Partnerschaft“ angesehen hat, seines Amtes enthoben wurde.
Eine Quasi-Personengesellschaft ist, wie der Name schon sagt, eine Gesellschaft, die als Personengesellschaft zwischen den Gesellschaftern betrieben werden sollte und bei der es für jeden Gesellschafter zumutbar war, weiterhin an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligt zu sein. Eine große Anzahl von inhabergeführten Unternehmen könnte als Quasi-Partnerschaft betrachtet werden.
Wenn das Gericht anerkennt, dass es sich bei einer Gesellschaft um eine Quasi-Personengesellschaft handelt, kann es auch entscheiden, dass jeder Direktor, der seines Amtes enthoben und damit von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen wurde, in seiner Eigenschaft als Aktionär Opfer einer unfairen Benachteiligung geworden ist.
Unter solchen Umständen hat das Gericht weitreichende Befugnisse und könnte beispielsweise die Wiedereinstellung des Direktors anordnen oder, was wahrscheinlicher ist, die Aktien des abgesetzten Direktors von den anderen Aktionären zum Marktwert erwerben.
Fazit
Das im Companies Act 2006 festgelegte gesetzliche Verfahren ist ein wichtiges Instrument für ein Unternehmen im Umgang mit einem untauglichen oder dissidenten Direktor. Jedes Unternehmen, das das Verfahren in Anspruch nehmen möchte, muss jedoch sicherstellen, dass es eine angemessene Rechtsberatung erhält, um sicherzustellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß eingehalten wird und die oben beschriebenen potenziellen Fallstricke vermieden werden.
Kontakt Lanyon Bowdler
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