Die Europäische Krankenversicherungskarte: EHIC

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Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt den Inhaber der Gesundheitsversorgung ab, die während eines vorübergehenden Aufenthalts (Urlaub, Geschäftsreisen usw.) medizinisch notwendig wird.) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.

Was ist die EHIC?

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als dem Versicherungsmitgliedstaat verwendet, unabhängig vom Zweck des Aufenthalts (geschäftlich oder nicht geschäftlich) oder vom Status des Karteninhabers (erwerbstätig, Rentner, Arbeitslos, Student usw.).).

Die Karte hat in allen ausstellenden Mitgliedstaaten das gleiche Aussehen und die gleichen technischen Merkmale, um sofort erkennbar zu sein.

Die EHIC ist persönlich, auf den Namen des Inhabers ausgestellt und kostenlos. Jedes einzelne Familienmitglied, das reist, muss über eine eigene Karte verfügen, einschließlich Kindern unter 16 Jahren. Von Frankreich ausgestellte Karten sind 2 Jahre gültig (die Gültigkeitsdauer der Karte variiert je nach Ausstellungsstaat).

Wenn die Karte nicht vor Ihrer Abreise ausgestellt werden kann (verspätete Beantragung), erhalten Sie eine vorläufige Ersatzbescheinigung. Es ist drei Monate gültig.

Wofür wird die EHIC verwendet?

Die EHIC garantiert den direkten Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem in dem Land, das Sie besuchen, ohne dass ein vorheriger Antrag bei der örtlichen Gesundheitsbehörde gestellt werden muss. Wenn Sie Ihre EHIC vorweisen, erhalten Sie die gleichen Gesundheitsleistungen, als wären Sie in dem Land versichert, das Sie besuchen.

Mit der EHIC erhalten Sie Sachleistungen im Gesundheitswesen gemäß der Gesetzgebung des Landes, das Sie besuchen. Die Karte berechtigt Sie zur medizinisch notwendigen Versorgung, d.h. Sie müssen nicht vorzeitig in Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsstaat zurückkehren, um die notwendige Behandlung zu erhalten.

Die EHIC umfasst auch chronische oder Vorerkrankungen sowie Schwangerschaft und Geburt, wenn der Zweck der Reise in ein anderes Land nicht darin besteht, betreut zu werden.

In der Tat ist die EHIC nicht gültig, wenn Sie zum Zwecke der Gesundheitsversorgung reisen. Das wäre, was allgemein als „geplante“ Pflege bekannt ist. Es ist kein Ersatz für eine private Reiseversicherung (Rettung, Rückführung).

Wenn Sie während Ihrer Auslandsreise keine Erstattung Ihrer Krankheitskosten beantragt haben, können Sie Ihre Rechnungen und den Zahlungsnachweis bei der örtlichen Gesundheitskasse einreichen, sobald Sie nach Frankreich zurückkehren.

Selbstverständlich zeigen Sie Ihre EHIC oder Ihr vorläufiges Ersatzzertifikat immer allen Gesundheitsdienstleistern vor, die Sie während Ihrer Auslandsreise sehen.

Mit der Ameli Mobile App können Sie eine EHIC beantragen und ein Bild Ihrer Karte anzeigen, sobald diese ausgestellt wurde.

Wer ist berechtigt?

Diese Bestimmungen gelten, wenn Sie Staatsbürger sind:

  • Eines Mitgliedstaats der Europäischen Union
  • Oder Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz
  • Oder eines anderen Staates (in diesem Fall gelten diese Bestimmungen nicht für einen Aufenthalt in Dänemark, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz).

Wo beantrage ich eine EHIC?

Sie müssen eine EHIC bei Ihrer örtlichen Krankenkasse beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Cleiss keine EHIC ausstellt.

Ist die EHIC weltweit gültig?

Nein, die EHIC kann nur in Ländern verwendet werden, in denen europäische Vorschriften gelten: diese sind Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Republik Slowakei, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, und das Vereinigte Königreich.

Weitere Informationen

  • Die Europäische Krankenversicherungskarte (Die Europäische Kommission)

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