In Singapur haben Kinder bis zum Alter von 21 Jahren Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch ihre leiblichen Eltern. Unterhaltsanordnungen können jedoch unter bestimmten Umständen für Kinder über 21 Jahren verlängert werden, z. B. wenn sie ihre tertiäre Ausbildung absolvieren oder sich im Staatsdienst befinden.
Gerichte kommen in der Regel zu einer endgültigen Unterhaltsanordnung, nachdem sie die Bildungs-, Finanz- und sonstigen Lebenshaltungskosten eines Kindes berücksichtigt haben.
Einmal getätigte Unterhaltsaufträge können unter bestimmten Umständen geändert werden – zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand der Erwerbsfähigkeit des Elternteils, der zum Unterhalt beiträgt, erheblich ändert.
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Wer haftet für den Unterhalt von Kindern?
Nach dem Gesetz ist es die Pflicht eines Elternteils, seine Kinder zu erhalten oder zum Unterhalt beizutragen, unabhängig davon, ob sie legitim oder illegitim sind.
Wenn nachgewiesen wird, dass ein Elternteil sich geweigert hat, einem Kind, das nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren, angemessenen Unterhalt zu leisten, kann ein Gericht anordnen, dass der Elternteil eine monatliche Zahlung oder einen einmaligen Pauschalbetrag für den Unterhalt des Kindes zahlt.
Es ist interessant festzustellen, dass ein Nichtelternteil auch für den Unterhalt eines unterhaltsberechtigten Kindes verantwortlich sein kann, wenn er das Kind als Familienmitglied akzeptiert.
Die Pflicht des Nichtelternteils erlischt jedoch, wenn das Kind von seinem leiblichen Vater oder seiner leiblichen Mutter weggenommen wird.
Jedes Geld, das der Nichtelternteil für die Ausgaben des Kindes ausgibt, ist dann als Schuld des leiblichen Elternteils erstattungsfähig.
Wer kann Kindergeld beantragen?
Anträge auf Unterhalt eines Kindes können von jeder der folgenden Personen gestellt werden:
- Der Vormund des Kindes
- Jeder, der das tatsächliche Sorgerecht für das Kind hat
- Ein Kind, das das 21. Lebensjahr vollendet hat
- Wenn ein Kind jünger als 21 Jahre ist, können auch seine Geschwister, die älter als 21 Jahre sind, in seinem Namen einen Antrag stellen.
Wer kann von Kindergeld profitieren?
Im Allgemeinen haben Kinder unter 21 Jahren Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Eine Wartungsanordnung, die vor dem 21. Lebensjahr eines Kindes erlassen wurde, hat an dem Tag, an dem das Kind 21 Jahre alt wird, keine Wirkung mehr, es sei denn, die Wartungsanordnung besagt ausdrücklich etwas anderes.
Ausnahmsweise kann ein unterhaltsberechtigtes Kind über 21 Jahren auch unter folgenden Umständen unterhaltsberechtigt sein:
- Das Kind leidet an einer geistigen oder körperlichen Behinderung
- Das Kind ist oder wird in Vollzeit im Staatsdienst tätig sein
- Das Kind studiert oder absolviert eine Berufsausbildung
- Sonstige besondere Umstände