Registrierungsprozess eines gemeinnützigen Unternehmens unter Abschnitt 8 als NGO
Um zu erfahren, wie Sie ein gemeinnütziges Unternehmen als NGO registrieren können, können Sie den erforderlichen Prozess und die hier angegebenen Informationen überprüfen. Ein gemeinnütziges Unternehmen zur Förderung von Kunst, Wissenschaft, Wohltätigkeit, Religion oder Handel für soziale Entwicklung, soziales Wohlergehen und Wohltätigkeit kann gemäß Abschnitt 8 des Indian Companies Act von 1956 registriert werden. Denken Sie jedoch daran, dass die Gewinne, falls vorhanden, nicht unter den Mitgliedern / Direktoren aufgeteilt werden können. Stattdessen kann es nur verwendet werden, um die Ziele des Unternehmens zu fördern, die soziale Wohlfahrt, Wohltätigkeit und nicht gewinnorientiert sind. Hierfür ist ein Memorandum und eine Satzung erforderlich. Es wird kein Stempelpapier benötigt. Mindestens 3 Mitglieder sind erforderlich, um eine Section 8 Company zu formulieren, während es keine Obergrenze gibt. Abschnitt 8 ist derselbe Abschnitt 25 (Old Companies Act, 1956) mit neuen Aktualisierungen und Ergänzungen gemäß dem New Companies Act 2013. Non-Profit-Unternehmen unter Abschnitt 8 ist eine der sehr beliebten Anmeldeformular für Non-Profit-Organisationen in Indien.
Um ein gemeinnütziges Unternehmen nach Abschnitt 8 zu registrieren, ähnelt der Prozess dem anderer Unternehmen. Sie benötigen lediglich eine zusätzliche Lizenz. Der Registrierungsprozess und das Verfahren für gemeinnützige Unternehmen, um sich auf den Punkt zu bringen, sind:
- Sie müssen zuerst die Verfügbarkeit des gewünschten Namens überprüfen. Für dieses Dateiformular INC-1 (ohne „Limited“ oder „Private Limited“ zum Namen hinzuzufügen) mit dem Registrar of Companies (ROC) zusammen mit einer Gebühr von Rs 500 / -. Geben Sie mindestens drei weitere Namen an (mit Prioritätsreihenfolge), falls der gewünschte Name nicht verfügbar oder akzeptabel ist.
- Nachdem die Verfügbarkeit des Namens bestätigt wurde, schreiben Sie einen Antrag in E-Formular 24A online an den Regionaldirektor des Gesellschaftsrechtsausschusses zusammen mit drei Kopien des Memorandums und der Satzung. Es muss von allen Veranstaltern mit ihren Angaben wie Namen, Adresse und Beruf unterschrieben werden. Es muss eine Erklärung (auf vorgeschriebenem Stempelpapier) eines zugelassenen oder registrierten Wirtschaftsprüfers vorliegen, aus der hervorgeht, dass alle Bestimmungen des Gesetzes eingehalten wurden. Drei Kopien der Liste mit Namen, Beruf und Adressen aller Vorstandsmitglieder und Partner sollten ebenfalls beigefügt werden.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung oder innerhalb von 7 Tagen muss eine Aufstellung vorgelegt werden, die alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem geschätzten Wert darstellt. Einkommensquellen, eine Schätzung der zukünftigen jährlichen Einnahmen und Ausgaben sollten ebenfalls enthalten sein.
- Geben Sie nach der Registrierung eine kurze Beschreibung der vorgeschlagenen Arbeiten ein. Es sollte die Gründe angeben, aus denen der Antrag gestellt wurde.
- Jede Person, die den Antrag unterzeichnet, muss erklären, dass sie dies aus eigenem Willen und nicht unter irgendeiner Art von Einfluss oder Druck tut. Sie müssen erklären, dass sie einen gesunden Geist haben und nicht vom Gericht wegen einer Straftat verurteilt werden. Ihr Stand sollte nicht unter Abschnitt 203 des Companies Act disqualifiziert werden, wenn im Falle, als Direktor ernannt.
- Senden Sie eine Kopie des Antrags sowie jedes Dokuments (das zuvor beim Regionaldirektor des Gesellschaftsrechtsausschusses eingereicht wurde) an den Registrar of Companies des Staates, in dem sich der Sitz befindet / befinden soll.
- Innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung des Antrags beim Regionaldirektor des Gesellschaftsrechtsausschusses müssen Sie eine Mitteilung (im vorgeschriebenen Format) in der Landessprache sowie in der englischen Zeitung des Staates veröffentlichen, in dem sich Ihr Sitz befindet.
- Der Regionaldirektor wird den Antrag prüfen und sich innerhalb von 30 Tagen mit den betroffenen Behörden / Abteilungen oder dem Ministerium in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Sie eine Registrierung erhalten oder nicht. Der betroffene ROC kann den Bezirksrichter konsultieren, unter dessen Gerichtsbarkeit sich der Sitz befindet. Die an den Regionaldirektor gesendete Kopie wird in der Regel direkt von ROC von DM erhalten.
- Bei Bedarf kann der Regionaldirektor auch die Landesregierung konsultieren. Er kann auch das Ministerium konsultieren.
- Nach Berücksichtigung der Ansichten des Bezirksrichters und der betroffenen Ministerien trifft der Regionaldirektor die Entscheidung über die Erteilung der Lizenz oder nicht. In der Regel ist der gesamte Prozess innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags beim Regionaldirektor abgeschlossen.
- Der Regionaldirektor kann jede Änderung, Änderung oder Ergänzung / Streichung der Satzung vorschlagen.
- Es gibt eine zusätzliche Anforderung, um die Lizenz zu erhalten: Formular RD-1 muss eingereicht werden. Nachdem Sie die Lizenznummer erhalten haben, können Sie das Unternehmen durch Einreichung von e forms INC-7, INC-22 und DIR-12 oder e-forms INC-7 und DIR-12 je nach Bedarf gründen.
Sie können sich beraten lassen, um die gemeinnützige Gesellschaft durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Anwaltskanzlei oder eine NGO-Beratung für die Unternehmensregistrierung zu gründen.