Eine Frau kann im Islam nur geschieden werden, wenn sie sich in einem Zustand der Reinheit befindet und ihr Ehemann sich nicht an sie gewandt hat (sexuelle Beziehungen) oder während sie schwanger ist und ihre Schwangerschaft sehr offensichtlich ist. Dies zeigt, dass er die Entscheidung (über die Scheidung) bewusst getroffen hat.
Imam Ahmad said: die Scheidung einer schwangeren Frau wird in der Sunnah unterstützt, wie es im Hadith von Ibn Umar deutlich wird, der befohlen wurde, die Aussprache der Scheidung, die er an seiner menstruierenden Frau vorgenommen hat, umzukehren, bis sie von der Menstruation rein ist oder schwanger wird.
Wenn die geschiedene Frau schwanger ist, hat sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen bis zum Ende ihrer Wartezeit. Die Periode endet, sobald sie gebiert, auch wenn sie das Baby in der nächsten Minute nach ihrer Scheidung zur Welt bringt.
Diejenige, die geschieden wurde, während sie nicht schwanger war, hat auch während ihrer Wartezeit Anspruch auf Unterhalt. Wenn sie menstruiert, beträgt ihre Wartezeit drei Menstruationszyklen, und wenn sie keine Menstruation hat, beträgt ihre Wartezeit drei Monate. Wenn, jedoch, nach Abschluss ihrer Iddah, Sie erkennt nicht an, dass ihre Wartezeit abgelaufen ist, Sie hat immer noch Anspruch auf Unterhaltszahlungen für bis zu einem Jahr ab dem Tag, an dem die Scheidung ausgesprochen wurde.