Das Streichen des Firmennamens ist ein alternativer Mechanismus zum Schließen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Der Registrar of Companies (ROC) kann aus bestimmten Gründen die Streichung des Firmennamens aus dem Handelsregister veranlassen. Die Gesellschaft kann auch beantragen, dass die Republik China ihren Namen aus dem Handelsregister streicht.
Abschnitt 248 bis 252 des Companies Act, 2013 (‚Act‘) sieht das Verfahren zum Streichen von Firmennamen durch die Republik China oder freiwillig durch das Unternehmen vor. Die Streichung eines Firmennamens bedeutet, dass ein nicht mehr existierendes Unternehmen schneller geschlossen wird. Es ist der einfachste Weg, ein Unternehmen aufzulösen.
Freiwilliger Antrag auf Streichung einer Gesellschaft
Eine Gesellschaft kann einen Sonderbeschluss fassen oder die Zustimmung von 75% der Mitglieder (in Bezug auf das eingezahlte Kapital) einholen, um bei der Republik China einen Antrag auf Streichung ihres Namens aus dem Handelsregister zu stellen. Das Unternehmen kann bei der Republik China die Entfernung seines Namens beantragen, nachdem alle seine Verbindlichkeiten aus einem oder allen der folgenden Gründe gelöscht wurden:
- Die Gesellschaft scheitert oder nimmt ihre Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach der Gründung auf
- Die Gesellschaft ist inaktiv oder führt seit zwei vorangegangenen Geschäftsjahren keine Geschäfte aus und hat innerhalb dieser Frist keinen Antrag auf Erlangung des Status einer ruhenden Gesellschaft gemäß Abschnitt 455 des Gesetzes gestellt.
Nach Eingang des Antrags der Gesellschaft auf Streichung des Firmennamens erlässt die Republik China eine öffentliche Bekanntmachung in der nach dem Gesetz vorgeschriebenen Weise.
Beschränkung für die Einreichung eines freiwilligen Antrags auf Streichung durch ein Unternehmen
Das Unternehmen kann die Streichung des Firmennamens nicht beantragen, wenn das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten drei Monaten:
- hat unmittelbar vor der Einstellung des Handels über die von ihm gehaltenen Rechte oder Vermögenswerte zum Zwecke der Veräußerung im Rahmen der normalen Ausübung von Geschäften oder des Handels zum Wert veräußert
- hat seinen Sitz von einem Staat in einen anderen verlegt oder seinen Namen geändert
- hat beim Nationalen Gericht für Gesellschaftsrecht (‚Tribunal‘) einen Antrag auf Sanktionierung einer Vereinbarung oder eines Kompromisses gestellt, und die Angelegenheit ist noch nicht endgültig abgeschlossen
- hat andere Tätigkeiten ausgeübt als die, die zweckmäßig oder notwendig sind, um ein Antrag oder die Einhaltung einer gesetzlichen Anforderung oder der Abschluss der Angelegenheiten des Unternehmens
- wird nach Kapitel XX des Gesetzes abgewickelt, sei es durch das Gericht oder freiwillig
Wenn ein Unternehmen beantragt, seinen Namen unter Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen zu streichen, kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden, die sich auf Rs.1 lakh.
Streichung des Firmennamens durch die Republik China
Die Republik China wird die Gesellschaft und ihre Direktoren über die Absicht informieren, den Firmennamen / den streikenden Firmennamen aus dem Handelsregister zu streichen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass:
- Die Gesellschaft scheitert oder nimmt ihre Geschäftstätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach der Gründung auf
- Die Gesellschaft ist inaktiv oder führt seit zwei vorangegangenen Geschäftsjahren keine Geschäfte mehr und hat innerhalb dieser Frist keinen Antrag auf Erlangung des Status einer ruhenden Gesellschaft gemäß Abschnitt 455 des Gesetzes gestellt
Die Republik China fordert die Gesellschaft auf, ihre Vertretungen innerhalb von dreißig Tagen nach Ausstellung der Mitteilung oder den Firmennamen streichen.
Verfahren zur Streichung des Firmennamens
Eine Mitteilung der Republik China zur Streichung des Firmennamens oder ein Antrag einer Gesellschaft zur Streichung ihres Namens sollte zur Information der Öffentlichkeit im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Vr China wird den Firmennamen nach Ablauf der in der Streikankündigung angegebenen Frist aus dem Handelsregister streichen, es sei denn, die Gesellschaft weist innerhalb der genannten Frist den gegenteiligen Grund dafür nach.
Die Republik China wird die Auflösungsmitteilung im Amtsblatt veröffentlichen, nachdem der Firmenname im Handelsregister gestrichen wurde. Mit der Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt wird die Gesellschaft aufgelöst.
Vor Erlass eines Auflösungsbeschlusses und der Streichung des Firmennamens stellt die Republik China sicher, dass ausreichende Vorkehrungen für die Zahlung oder Entlastung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die Verwertung der der Gesellschaft geschuldeten Beträge und ihre Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden.
Die Republik China wird auch die erforderliche Zusage des Direktors, Geschäftsführers oder anderer für die Unternehmensleitung zuständiger Personen in dieser Hinsicht einholen.
Das Vermögen der Gesellschaft steht jedoch auch nach dem Datum der Anordnung der Streichung des Firmennamens aus dem Handelsregister für die Erfüllung oder Zahlung ihrer Verpflichtungen und Verbindlichkeiten zur Verfügung.
Die Haftung jedes Managers, Direktors oder sonstigen leitenden Angestellten, der eine Führungsbefugnis ausübt, und jedes Mitglieds der aufgelösten Gesellschaft bleibt bestehen und kann so durchgesetzt werden, als wäre die Gesellschaft nicht aufgelöst worden.
Wirkung der als aufgelöst gemeldeten Gesellschaft
Wenn eine Gesellschaft nach der Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß Abschnitt 248 des Gesetzes aufgelöst wird, stellt sie ihre Tätigkeit ab dem in der im Amtsblatt veröffentlichten Bekanntmachung genannten Datum ein.
Die von der Republik China ausgestellte Gründungsurkunde gilt ab dem Datum dieser Auflösung als annulliert. Die Gründungsurkunde gilt jedoch für die Zahlung oder Entlastung der Verbindlichkeiten des Unternehmens, die Realisierung des dem Unternehmen geschuldeten Betrags und die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens.
Berufung vor Gericht gegen Auflösung der Gesellschaft
Jede Person, die durch die ROC-Anordnung geschädigt wird, die die Auflösung einer Gesellschaft gemäß Abschnitt 248 des Gesetzes mitteilt, kann innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der ROC-Anordnung Berufung beim Gericht einlegen.
Das Gericht kann eine Anordnung zur Wiederherstellung des Firmennamens im Handelsregister erlassen, wenn es der Ansicht ist, dass die Streichung des Firmennamens aufgrund des Fehlens der Gründe, aus denen das ROC die Anordnung erlassen hat, nicht gerechtfertigt ist. Das Gericht sollte der Republik China, dem Unternehmen und allen betroffenen Personen eine angemessene Gelegenheit geben, Erklärungen abzugeben und zu hören.
Das Unternehmen sollte innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum der Gerichtsentscheidung eine Kopie der vom Tribunal erlassenen Anordnung bei der Republik China einreichen. Nach Eingang der Bestellung stellt die Republik China den Firmennamen im Handelsregister wieder her und stellt eine neue Gründungsurkunde aus.
Die Republik China kann beim Gericht die Wiederherstellung des Firmennamens beantragen, wenn sie davon überzeugt ist, dass der Firmenname aufgrund falscher Angaben der Direktoren oder der Gesellschaft oder versehentlich aus dem Handelsregister gestrichen wurde und eine Wiederherstellung erfordert. Die Republik China kann innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Auflösungsverfügung beim Gericht die Wiederherstellung des Firmennamens im Handelsregister beantragen.
Haftungsausschluss: Die hierin bereitgestellten Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken. Es entsteht keine Anwalts-Mandanten-Beziehung, wenn Sie auf die Website oder die Materialien zugreifen oder diese verwenden. Die auf dieser Website präsentierten Informationen stellen keine rechtliche oder professionelle Beratung dar und sollten nicht für solche Zwecke herangezogen oder als Ersatz für die Rechtsberatung eines in Ihrem Bundesstaat zugelassenen Anwalts verwendet werden.