10 am häufigsten gestellte Fragen beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie

Von dem Moment an, in dem Sie sich für eine Immobilie interessieren, bis zu dem Moment, in dem Sie den Vertrag für Ihr neues Zuhause unterzeichnen, werden Sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Kein Wunder, denn ein Haus zu kaufen ist nicht etwas, was man jeden Tag macht. Immobilienmakler, die dem NVM (Niederländischer Verband der Immobilienmakler und Immobilienexperten) angeschlossen sind, tun dies jedoch jeden Tag, was uns die Erfahrung gibt, Ihnen schnell die richtige Antwort auf die meisten dieser Fragen zu geben. Die zehn am häufigsten gestellten Fragen werden unten beantwortet, um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wo Sie bei der Suche nach diesem Traumhaus stehen.

1. Wann bin ich in Verhandlungen?
Sie befinden sich erst in Verhandlungen, wenn der Verkäufer auf Ihr Angebot mit einem Gegenangebot reagiert hat. Sie sind noch nicht in Verhandlung, wenn der Makler des Verkäufers sagt, dass er / sie Ihr Angebot mit dem Verkäufer besprechen wird.

2. Kann ein Broker mit Besichtigungen fortfahren, während ein Angebot ausgehandelt wird?
Ja, das ist erlaubt. Verhandlungen führen nicht unbedingt zu einem Verkauf. Darüber hinaus kann es sein, dass der Verkäufer wissen möchte, wie viel mehr Interesse besteht. Darüber hinaus ist es möglich, dass
Verhandlungen mit mehr als einem potenziellen Käufer gleichzeitig geführt werden. Ein NVM-Broker ist verpflichtet, Ihnen dies klar zu machen. Der NVM-Broker des Verkäufers teilt Interessenten häufig mit, dass eine Immobilie, wie wir sagen, im Angebot ist. Als Interessent sind Sie dann auch berechtigt, ein Angebot abzugeben, der Makler darf dann aber erst mit Abschluss der Verhandlungen mit dem ersten Interessenten mit Ihnen in Verhandlung treten. Der NVM-Broker wird keine Aussage über die Höhe der Angebote machen. Dies könnte zu Überbieten führen.

3. Wenn ich den geforderten Preis anbiete, ist der Verkäufer dann verpflichtet, das Haus an mich zu verkaufen?
Nein. Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat entschieden, dass der Angebotspreis als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen ist. Selbst wenn Sie den geforderten Preis anbieten, kann der Verkäufer daher immer noch
entscheiden, ob er Ihr Angebot annimmt oder nicht, oder seinen Broker ein Gegenangebot machen lassen.

4. Kann der Verkäufer die Preisvorstellung für eine Immobilie während der Verhandlungen erhöhen?
Ja, der Verkäufer kann entscheiden, den geforderten Preis zu erhöhen oder zu senken. Darüber hinaus können Sie als Interessent während der Verhandlungen auch entscheiden, Ihr Angebot zu verringern. Sobald der Verkäufer ein Gegenangebot macht, erlischt Ihr bisheriges Angebot.

5. Wie wird der Kauf tatsächlich getätigt?
Sobald sich der Verkäufer und der Käufer über die wichtigsten Punkte (wie den Preis, das Datum der Übertragung und die Auflösungsbedingung) geeinigt haben, legt der Makler des Verkäufers die getroffenen Vereinbarungen in einem Kaufvertrag fest. Resolutive Bedingungen sind dabei ein wichtiger Aspekt. Als Käufer erhalten Sie nicht automatisch eine auflösende Bedingung. Wenn Sie z.B. eine Auflösungsbedingung für die Finanzierung benötigen, müssen Sie dies bei Ihrem Angebot angeben. Es ist dann wichtig, dass die Parteien zusätzliche Vereinbarungen und Auflösungsbedingungen vereinbaren, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Sobald beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet haben und der Käufer eine Kopie dieses Vertrages erhalten hat, erfolgt Ihre gesetzliche dreitägige Bedenkzeit als Privatkäufer. Innerhalb dieser Frist sind Sie als Käufer berechtigt, den Kauf zu stornieren. Wenn Sie dies nicht tun, die Finanzierung erhalten und keine anderen Auflösungsbedingungen im Weg stehen, erfolgt die Übertragung mit dem Notar zum vereinbarten Übergabetermin.

6. Darf ein NVM-Broker die Verkaufsmethode während der Verhandlungen ändern?
Ja, das ist erlaubt. Manchmal gibt es so viele Interessenten, die den geforderten Preis oder so anbieten, dass es schwierig ist zu bestimmen, wer der beste Käufer ist. In solchen Fällen kann der Makler des Verkäufers – in Absprache mit dem Verkäufer – beschließen, die laufenden Verhandlungen einzustellen und das Angebotsverfahren zu ändern, beispielsweise in ein Registrierungsverfahren. Dies gibt allen Bietern die gleiche Chance, das höchste Angebot zu machen. Vor einer Änderung des Systems muss der Broker natürlich bereits getroffene Vereinbarungen erfüllen.

7. Ist ein NVM-Broker berechtigt, einen lächerlich hohen Preis für eine Immobilie zu verlangen?
Der Verkäufer bestimmt in Absprache mit seinem NVM-Broker den Preis, zu dem er sein Haus verkaufen möchte. Der Käufer ist berechtigt, über den Preis zu verhandeln, aber der Verkäufer entscheidet immer.

8. Was ist eine Option?
Im rechtlichen Sinne gibt eine Option einer Partei die Wahl, einen Kaufvertrag mit der anderen Partei durch eine einseitige Erklärung abzuschließen. Die Parteien haben sich auf die Verkaufsbedingungen geeinigt, dem Käufer wird jedoch beispielsweise eine zusätzliche Woche zur Prüfung eingeräumt. Eine solche Option ist beim Kauf von neu gebauten Immobilien üblich. Bei bestehenden Immobilien ist dies jedoch nicht der Fall. Der Begriff ‚Option‘ wird oft falsch verwendet. In diesem Fall bezieht es sich auf bestimmte Zugeständnisse, die der NVM-Broker eines Verkäufers einem interessierten potenziellen Käufer während des Verhandlungsprozesses machen kann. Solche Zugeständnisse können beispielsweise beinhalten, dass ein interessierter Käufer einige Tage Zeit hat, über ein Angebot nachzudenken. In der Zwischenzeit wird der NVM-Broker versuchen, keine Verhandlungen mit einer anderen Partei aufzunehmen. Der interessierte Käufer kann diese Zeit nutzen, um einen besseren Einblick in seine Finanzen oder die möglichen Nutzungen der Immobilie zu erhalten. Sie können keine Option verlangen; Der Anbieter und der NVM-Broker des Anbieters entscheiden selbst, ob im Rahmen des Verhandlungsprozesses bestimmte Zugeständnisse gemacht werden.

9. Muss ein Makler zuerst mit mir verhandeln, wenn ich der Erste war, der eine Besichtigung anrief oder wenn ich der erste bin, der ein Angebot machte?
Nein. Der Makler des Verkäufers bestimmt das Verkaufsverfahren zusammen mit dem Verkäufer. Er/sie ist jedoch verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Wenn Sie ernsthaft interessiert sind, fragen Sie den Broker, was Ihre Position ist. Dies kann Enttäuschungen verhindern.

10. Ist die Maklerprovision in den ‚vom Käufer zu zahlenden Anschaffungskosten‘ enthalten?
Nein. Die vom Käufer zu zahlenden Anschaffungskosten umfassen die Kosten, die die Regierung mit der Übertragung einer Immobilie in Verbindung bringt. Dies ist die Grunderwerbsteuer (6%), die notariellen Gebühren für die Erstellung der Eigentumsübertragungsurkunde und die Kosten für deren Aufnahme in die Register. Darüber hinaus sollte der Käufer die (notariellen) Kosten für die Erstellung und Registrierung der Hypothekenurkunde berücksichtigen. Wenn der Verkäufer einen Immobilienmakler hinzugezogen hat, um das Haus zu verkaufen, gehen diese Kosten zu seinen Lasten. Schließlich vertritt der Makler des Verkäufers die Interessen des Verkäufers und nicht Ihre als Käufer. Aus diesem Grund ist es im Allgemeinen eine gute Idee, selbst einen NVM-Immobilienmakler zu beauftragen. Die Provision des Immobilienmaklers für den Makler des Käufers geht zu Lasten des Käufers.

Weitere Informationen?
Siehe auch unsere Website unter www.nvm.nl oder besuchen Sie einen NVM Immobilienmakler in Ihrer Nähe. Er oder sie wird Ihnen gerne helfen.

Leave a Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.